Grundsätze der Bildung und Förderung
Vorgaben: Bildungs- Erziehung- Betreuungsauftrag laut KiBiZ, SGBVIII §1 §22, Empfehlungen zur Bildungsförderung
Gesetzliche Grundlage ist der Förderauftrag des Landes NRW. Er ist in dargelegten Grundsätzen zur kindlichen Entwicklung sowie daraus resultierende pädagogische Prinzipien festgelegt und soll dazu anregen, über das Bild vom Kind, das Verständnis von Bildung sowie über das eigene pädagogische Handeln nachzudenken. Gleichzeitig bieten sie eine fachliche Orientierung für das pädagogische Handeln aller am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligten Kräfte.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist Zielsetzung einer gelingenden Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Dies geschieht in einer Haltung der gegenseitigen Toleranz, des Respekts, der Zugewandtheit und des gleichberechtigten Dialogs. Dabei sind die Eltern die Experten für ihre Kinder und das pädagogische Fachpersonal Experten für die Gestaltung, Erziehung und Betreuung in der Einrichtung. Grundlage für diese Erziehungspartnerschaft ist der regelmäßige und vertrauensvolle Austausch zwischen Eltern und Fachkräften.
- Absprache gemeinsamer Aktivitäten
- Austausch von Erfahrungen über den Bildungsstand der Kinder
- Erarbeitung gemeinsamer Bildungsziele
- Unterstützung in familiären Erziehungsfragen (Elternbildung)
- Verbesserung der Beziehungen zwischen Eltern und Einrichtung
- Elternbefragungen
Zur Erfüllung des Förderauftrags des Landes NRW, bieten wir den Kindern und deren Familien die bestmöglichen Bildungs-, Erziehung- und Betreuungsmöglichkeiten. Dabei orientieren wir uns am Wohl des Kindes und an dessen Einzigartigkeit. Daraus entwickeln wir kindgerechte Angebote und Konzepte, die dem Kind Zeit, Raum und Anregung zur eigenen Persönlichkeitsentfaltung geben. Damit unterstützen wir die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbewussten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.